Rechtsprechung
BVerwG, 24.11.2014 - 9 BN 3.14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Aussetzungsregelung bezüglich einer Erhebung der Jagdsteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit einer Aussetzungsregelung bezüglich einer Erhebung der Jagdsteuer
- rechtsportal.de
GG Art. 20 Abs. 3
Rechtmäßigkeit einer Aussetzungsregelung bezüglich einer Erhebung der Jagdsteuer - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steueränderungen und Vertrauensschutz
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 10.06.2014 - 5 C 716/14
- VGH Hessen, 10.06.2014 - 9 BN 3.14
- BVerwG, 24.11.2014 - 9 BN 3.14
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Spekulationsfrist
Auszug aus BVerwG, 24.11.2014 - 9 BN 3.14
Abgesehen von diesem Sonderfall kann eine unechte Rückwirkung zu beanstanden sein, wenn zu der - für sich nicht schutzwürdigen - allgemeinen Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten (BVerfG, Beschlüsse vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 u.a. - BVerfGE 127, 1 …und vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 - BVerfGE 132, 302 Rn. 41 ff. m.w.N.). - BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung
Auszug aus BVerwG, 24.11.2014 - 9 BN 3.14
Abgesehen von diesem Sonderfall kann eine unechte Rückwirkung zu beanstanden sein, wenn zu der - für sich nicht schutzwürdigen - allgemeinen Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten (BVerfG, Beschlüsse vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 u.a. - BVerfGE 127, 1 und vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 - BVerfGE 132, 302 Rn. 41 ff. m.w.N.). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 24.11.2014 - 9 BN 3.14
Die Beschwerde muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung der aufgeworfenen, bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage(n) des Bundesrechts oder einer der in § 137 Abs. 1 Nr. 2 VwGO genannten Vorschriften führen kann (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26). - BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99
Alterssicherung der Landwirte
Auszug aus BVerwG, 24.11.2014 - 9 BN 3.14
Vielmehr ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von folgenden Grundsätzen auszugehen: Unter Vertrauensschutzgesichtspunkten bedarf der Normgeber einer besonderen Rechtfertigung, wenn er die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert (zur Abgrenzung von der prinzipiell unproblematischen Fallgruppe der erstmaligen Regelung eines bisher ungeregelten Sachverhalts vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2003 - 1 BvR 558/99 - BVerfGE 109, 96 ). - BVerwG, 07.03.1996 - 6 B 11.96
Zulassung einer Revision aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der bloßen …
Auszug aus BVerwG, 24.11.2014 - 9 BN 3.14
Die Beschwerde legt aber nicht - wie es bei landesrechtlichen Vorschriften erforderlich ist - dar, dass die Auslegung dieser gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von fallübergreifender Bedeutung aufwirft (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 7. März 1996 - BVerwG 6 B 11.96 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 7).
- LSG Hamburg, 19.08.2015 - L 5 KA 62/13
Quotierte Vergütung von Kostenerstattungen
Insbesondere ist es nicht etwa so, dass die Klägerin kraft Erbringung ihrer Leistung einen Anspruch auf Zahlung des vollen Euro-Betrages nach Kapitel 32 EBM erworben und die Beklagte nachträglich in diesen Anspruch eingriffen hätte (vgl. zur Qualifizierung der Abänderung einer bereits entstandenen Steuerschuld als retroaktiv: BVerwG, Beschluss vom 24. November 2014 - 9 BN 3/14, juris). - VGH Baden-Württemberg, 20.01.2015 - PL 15 S 1102/14
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Beauftragten für Chancengleichheit von …
Wie das jeweilige Spannungsverhältnis aufzulösen ist, ob also beachtliche Vertrauensschutzgesichtspunkte auf Seiten des Bürgers - insbesondere getroffene Dispositionen - bzw. gewichtige Änderungsgründe auf Seiten des Normgebers vorliegen, und wie diese konkret zu gewichten sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab (vgl. zusammenfassend BVerwG, Beschluss vom 24.11.2014 - 9 BN 3.14 -, Juris m.w.N.). - VGH Hessen, 04.11.2019 - 5 A 297/19
Staffelung von Kindertagesstättengebühren nach täglichen Betreuungszeiten.
Die Rückwirkung einer gesetzlichen oder - wie im vorliegenden Fall - untergesetzlichen Norm liegt vor, wenn sie sich Geltung für einen Zeitraum beimisst, der vor dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens liegt (…vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 10. Juni 2014 - 5 C 716/14.N -, Juris Rn. 28 , BVerwG, Beschluss vom 24. November 2014 - 9 BN 3/14 -, Juris).